Um uns und möglichen Kitteninteressenten Zeit und Aufwand zu ersparen, werden im folgenden die in unserem Kaufvertrag fixierten Punkte aufgeführt!
Wir bitten Interessenten dies zu lesen und nur bei Einverständnis mit diesen bei uns für ein Kitten anzufragen!
Diese Punkte sind nicht verhandelbar und sind auch keine Diskussionsgrundlage - sondern verbindliche Bedingungen !
Vielen Dank!
Vertragliche Vereinbarungen:
Der Kaufpreis ist in maximal 3 Teilen zahlbar:
1. 300 Euro Anzahlung bei Vertragsschluss = fixe Reservierung
2. Euro bei Übergabe der Katze = Liebhabertier
3. Euro zum ersten Geburtstag der Katze am
= Zuchttier
Punkt Nummer 3 entfällt bei Vorlage der Kastrationsbestätigung der Katze beim Züchter - ausgestellt vom durchführenden Tierarzt -
eindeutige Identifikation der Katze vorausgesetzt durch Chipnummer und Name!
Das Kitten hat einen Stammbaum von Cats 4 US, verfügt über einen Chip und vollen Impfschutz (Schnupfen, Seuche je 2x, 1x Tollwut)
und ist mehrfach entwurmt. Die Impfung sollte jährlich wiederholt werden. Stammbaum,
Impfausweis und Gesundheitsattest des o.g. Tieres werden bei der Übernahme ausgehändigt.
* Sollte das o.g. Kitten in der gesetzlichen Gewährleistungszeit erkranken, so ist ein tierärztlicher
Befund vorzuweisen. Bei Mehrkatzenhaltung oder Freigang kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Ausgeschlossen sind auch ernährungsbedingte Erkrankungen wie z.B. Durchfall und Erbrechen, sowie Giardien (die auch durch Fliegen
übertragen werden können),ebenso jede Art von Verletzung oder Uteruserkrankung (z.B. durch Pillengabe).
* Sollte bei der o.g. Katze in der gesetzlichen Gewährleistungszeit eine angeborene Krankheit festgestellt werden,
oder das Tier dadurch zu Tode kommen, wird nach Möglichkeit Ersatz in Form eines gleichwertigen Tieres geleistet,
oder der Kaufpreis zurück erstattet. Bei einer minderschweren genetischen Erkrankung wird eine Preisminderung vorgenommen.
* Ein tierärztlicher - oder bei Tod pathologischer Befund ist unumgänglich!
* Operations- oder Tierarztkosten auf Grund einer genetischen Erkrankung werden anstelle eines Ersatztieres maximal
bis zur Höhe des Kaufpreises übernommen.
* Kann das zugesicherte Tier aus Gründen, die nur der Züchter zu vertreten hat, nicht abgegeben werden,
so wird ein anderes Tier zur Verfügung gestellt oder die Anzahlung zurück erstattet.
* Sollte ein unvorhersehbares Ereignis dazu führen, dass Sie ihr/mein Katzenkind abgeben müssen, wenden Sie sich bitte an mich.
Ich werde bei der Weitervermittlung behilflich sein.
* Sollte das Tier an mich zurückgehen, so geschieht dies bis zu einem Alter von 6 Monaten zum ½ Kaufpreis,
abzüglich anfallender Tierarztkosten wie z.B. für Bluttests usw., ab dann unentgeltlich.
* Sollte der Käufer bis 4 Wochen vor Abgabetermin vom Kauf zurücktreten, so werden 50% , ab diesem Zeitpunkt 75 % der Anzahlung einbehalten.
* Sollte das Tier bis spätestens 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt sein, so ist der Vertrag gegenstandslos und die Anzahlung verfällt.
* Das Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Züchters.